Zauberstäbe
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Zauberstäbe
Kinder bis zu ihrem 10. Lebensjahr haben keine eigenen Zauberstäbe. Vorher dürfen Kinder laut dem Schweizerischen Zauberergesetz keine eigenen Zauberstäbe besitzen, und an dieses Gesetz hält sich auch die Primarschule in Marschlins.
Vorher erhalten die Schüler für den Unterricht einen Kinder-Zauberstab. Diese haben eine eingebaute "Kindersicherung", so dass keine gefährlichen Zauber damit ausgeführt werden können. Zudem werden sämtliche Zaubersprüche geschwächt.
Ab dem 10. Lebensjahr dürfen die Schüler ihren eigenen Zauberstab mit bringen - müssen aber nicht.
Vorher erhalten die Schüler für den Unterricht einen Kinder-Zauberstab. Diese haben eine eingebaute "Kindersicherung", so dass keine gefährlichen Zauber damit ausgeführt werden können. Zudem werden sämtliche Zaubersprüche geschwächt.
Ab dem 10. Lebensjahr dürfen die Schüler ihren eigenen Zauberstab mit bringen - müssen aber nicht.
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