Schweizerische Zaubereigesetze
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Schweizerische Zaubereigesetze
Hier ein paar der wichtigsten Gesetze (natürlich gibt es Unmengen von weiteren Gesetzen und Verboten).
- Das Internationale Geheimhaltungsabkommen gilt auch in der Schweiz (Muggel dürfen von der magischen Welt nichts erfahren).
- Sagenumwobene Wesen sollen versteckt gehalten werden.
- Jeder Kanton ist für „Magische Spiele“ innerhalb seines Gebietes verantwortlich.
- Das Züchten und die Haltung folgender Magischen Tiere sind verboten:
- Drachen
- Chimären
- Einhörner - Für die Züchtung und Haltung von nicht heimischen, Magischen Tieren untersteht strengen Richtlinien und bedarf einer Anmeldung beim Departement für Magische Fortbewegungsmittel, Gegenstände und Tiere.
- Experimentelle Züchtung ist ohne offizielle Genehmigung verboten.
- Minderjährigen Zauberern und Hexen ist es untersagt, ohne Aufsicht eines volljährigen Zauberers oder einer volljährigen Hexe zu zaubern. Ausnahmen sind Aufenthalte in anerkannten Zauberschulen.
- Animagi sowie Metamorphmagi haben sich beim Departement für Magische Sicherheit anzumelden.
- Nur volljährige Zauberer und Hexen, die eine entsprechende Prüfung abgelegt haben, ist es erlaubt, zu apparieren und disapparieren.
Innerhalb der Schweiz können nur Zauberer und Hexen mit Schweizer Bürgerrecht oder einer ofiziellen Erlaubnis apparieren und disapparieren. Gleiches gilt für das Apparieren und Disapparieren in die oder aus der Schweiz. - Die Gesetze zur Einreise in die Schweiz sind vielfältig und werden streng kontrolliert. So kann durch magische Fortbewegungsmittel (Flohpulver, Apparieren/Disapparieren, Besen, Portschlüssel, Reiten eines magischen Tieres) nur dann in die Schweiz und durch die Schweiz gereist werden, wenn es sich bei dem Zauberer oder der Hexe um einen Schweizer Bürger handelt (Ausnahme: Bürger von Fürstentum Liechtenstein). Ausländische Zauberer müssen eine offizielle Genehmigung einholen. Ein magischer Stempel ermöglicht dem ausländischen Zauberer dann das Reisen mit magischen Fortbewegungsmitteln (ohne diesen Stempel ist das schlicht unmöglich, weil ein schweizweiter Verteidigungszauber allen Fortbewegungsmittel, die von einem „illegalen“ Magier benutzt werden, die Magie raubt).
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